Risk Advisory

Neue Ausfalldefinition

Herausforderungen rechtzeitig erkennen

 

Die European Banking Authority (EBA) hat die neue Ausfalldefinition nach Art. 178 CRR finalisiert; die Einführung ist bis 2021 gefordert. Obwohl die Harmonisierung der Ausfalldefinition im Rahmen der Überarbeitung des IRB Ansatzes erfolgte, ist die neue Definition auch für Banken relevant, die den KSA nutzen. Die aktuelle Überarbeitung umfasst neben den finalen Leitlinien zur Definition des Schuldnerausfalls auch Festlegungen der Materialitätsschwelle für überfällige Forderungen.
 

Herausforderungen für Kreditinstitute

 

Die Kreditinstitute und ihre Mitarbeiter stehen in naher Zukunft vor den folgenden Herausforderungen: 

  • Fachliche Klärung, welche Regularien für das Institut und die jeweilige Tochter aufgrund des Ermessens-spielraums der nationalen Aufsichtsbehörden konkret gelten
  • Insbesondere die Anforderung der zeitnahen, taggenauen Erkennung von Ausfällen erfordert einen hohen Grad an Prozess-Automatisierung und IT-Unterstützung  
  • Ab 2021 setzen die Anpassungen der Regulierungsvorschriften seitens der europäischen Aufsichtsbehörden eine ständige Aktualisierungsbereitschaft voraus 
  • Definition und Prozessinitialisierung von quantitativen und qualitativen Kriterien für die Unwahrschein-lichkeit einer Zahlung (Unlikeliness to pay) 
  • Korrekte Anbindung und Auswahl der Quellsysteme und Kalibrierung sensitivitätsbasierter Messwerte zur Erfüllung der Anforderungen an die Datenbeschaffung, -strukturierung, -abstimmung und -qualitäts-sicherung
  • Klare Regeln und (Überwachungs-)Prozesse, ab wann ein Kreditnehmer den Statusausfall verlassen bzw. ablegen kann 
  • Überprüfung, ob die ausgearbeiteten Konzepte und Umsetzungen den Konsistenzvorschriften genügen 
  • Ausarbeitung entsprechender Ausfalldefinitionskriterien für Fazilitäten 
  • Überprüfung der Modelle und Geschäftsstrategien im Lichte der neuen DoD-Kriterien


Insbesondere die Kohärenz der Historie, über alle Forderungsklassen und Tochterunternehmen hinweg, wird bei zukünftigen Prüfungen eine besondere Rolle einnehmen und bedarf einer Harmonisierung der Prozesse. 

 

Bereichsübergreifende Integration – mit SKS die endgültige Abkehr von Silos realisieren

 

Übergeordnetes Ziel und Thema vieler Workshops auf überregionaler und kompetenz übergreifender Ebene ist und bleibt das Bestreben nach Harmonisierung auf europäischer Ebene. Von der Intensivbetreuung über Forbearance und NPL bis zum Ausfall sind Organisationseinheiten, Prozesse und letztlich Daten betroffen, welche integrativ – und nicht isoliert – u.a. die Bereiche Risikomanagement, Controlling, Meldewesen, Rechnungswesen und die Gesamtbanksteuerung betreffen. Dementsprechend müssen nicht nur Begrifflichkeiten, sondern auch Prozesse und IT-Strukturen diesen Anforderungen gerecht werden. Umfassend und explizit zeigte sich dies erstmalig beim Thema Risikovorsorge im Zuge von IFRS9 – ein Thema, das ursprünglich aus dem Rechnungswesen stammt, welches aber ohne weitreichende Kooperation und Abstimmung mit Risikomanagement, Controlling und Meldewesen nicht isoliert umgesetzt werden konnte. Folgende Grafik soll diesen Zusammenhang anhand der Prozesskette „Wertminderung – Ausfall – NPL“ verdeutlichen:

 

Der SKS Bereich Risk Advisory unterstützt Ihr Institut gerne sowohl bei der konkreten Umsetzung der neuen Ausfalldefinition, als auch bei der übergreifenden Harmonisierung. Nutzen Sie – unverbindlich – die Möglichkeit mit uns Kontakt aufzunehmen!

Ansprechpartner

Oliver Brandt

Director Risk Advisory

Oliver Brandt leitet bei SKS den Bereich Risk Advisory in partnerschaftlicher Kooperation mit den anderen Unternehmensbereichen. Als Mathematiker beschäftigt er sich seit über zwanzig Jahren mit Themen im Risikomanagement der Finanzbranche und war für Beratungshäuser, Softwarehersteller und als selbstständiger Unternehmer tätig. In den letzten Jahren legte er seinen Fokus intensiv auf die Themen Digitalisierung, Entwicklung von Methoden Künstlicher Intelligenz sowie von KI-Modellen.

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