Regulatory Advisory

Offenlegung von ESG-Risiken

ESG-Offenlegung

 

Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird in den letzten Jahren mehr und mehr auch im Finanzsektor ein treibendes Thema. Seit der CRR II findet es nun auch im Aufsichtsrecht Berücksichtigung.

Durch Artikel 449a der CRR II in Verbindung mit Artikel 98 der CRD V erhält die EBA das Mandat zur Entwicklung eines ESG-Rahmenwerks. Darin werden große Institute mit Emissionen, die die zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats zugelassen sind, zur regelmäßigen Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken verpflichtet. 

Anfang März 2021 wurde nun das Konsultationspapier EBA/CP/2021/06 veröffentlich. Gegenstand des Papiers sind alle drei ESG-Themen qualitativ behandelt, das Thema „Umwelt“ erhält jedoch eine deutlich umfangreichere quantitative Behandlung. Im Fokus stehen der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. 

Mit drei qualitativen und zehn quantitativen Tabellen stellt die Aufsicht die Institute vor die Herausforderung, umweltbezogene Daten ihrer Geschäftspartner zu beschaffen, wie beispielsweise

  • den Anteil des Umsatzes in umweltschädlichen Tätigkeiten, 
  • den CO2-Ausstoß der Geschäftspartner oder 
  • länderspezifische Energieeffizienzklassen bei Gebäudeimmobilien. 

Zusätzlich wird von den Instituten gefordert, ihre Investitionen nach Anfälligkeit für dauerhafte und akute Ereignisse des Klimawandels zu klassifizieren.

Der erste Stichtag wird nach aktuellem Stand der 31.12.2022 sein. Um zu diesem Zeitpunkt ressourcenschonend und laufend die geforderten Meldungen erstellen zu können, sind technische und prozessuale Möglichkeiten zu schaffen und neuartige ESG-Informationen einzuholen.

 

Ein Lösungsansatz

 

Mittels einer genauen Analyse insbesondere der quantitativen Tabellen haben wir die auf Datenfeldebene erforderlichen Informationen abgeleitet und eine entsprechende Feldliste erstellt. Die Liste zeigt, welche Informationen bereits in den Instituten vorliegen sollten und insbesondere, welche Informationen bei den meisten Häusern vermutlich noch nicht vorliegen und dementsprechend neu erhoben werden müssten.

 

Unsere Unterstützung

 

Mit unserem Wissen unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Vorstudie zur Analyse ihrer Datensituation und planen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen, um zum ersten Stichtag der ESG-Offenlegung vorbereitet zu sein.

Ansprechpartner

Robert Scheurell

Director Regulatory Advisory

Robert Scheurell verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Umsetzung regulatorischer Anforderungen in Kreditinstituten und ist Spezialist in Konzeption und Umsetzung moderner regulatorischer Architekturen.

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