Im Zuge der Finanzmarktkrise 2008 gerieten einige Kreditinstitute derart in Schieflage, dass sie mittels öffentlicher Gelder gestützt bzw. gerettet werden mussten. Als Konsequenz – und in der Absicht solche Maßnahmen in Zukunft zu vermeiden – gelten seit 2016 die sogenannten MREL-Anforderungen. Diese Anforderungen sind sowohl im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) als auch in der BRRDII verankert. Die MREL-Anforderungen dienen primär der Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit. Hierbei sollen Institute insbesondere gewährleisten, dass ausreichende Eigenmittel und Verbindlichkeiten für die Gläubiger-beteiligung (Bail-in) vorgehalten werden. Neben dem SRB als europäischer Abwicklungsbehörde sind auch die nationalen Aufsichtsbehörden und die EBA als Aufsichtsorgane für die Sicherstellung der Einhaltung aller Anforderungen verantwortlich. Daraus ergibt sich für die Institute ein Konglomerat an Berichtspflichten, Meldebögen und Abgabefristen. Diese werden im Gegensatz zu den meisten anderen Meldungen institutsindividuell festgelegt und stellen die jeweiligen Institute dabei vor ganz neue Herausforderungen.
Wir unterstützen unsere Kunden mit einem ganzheitlichen Ansatz bei der Bestimmung des individuell relevanten Umfangs der fachlichen Anforderungen und der Ausarbeitung entsprechend geeigneter fachlicher und technischer Lösungsansätze und damit der Sicherstellung der Meldefähigkeit.
SKS verfügt über ein Team von Beraterinnen und Beratern mit mehrjähriger Expertise in der Umsetzung der MREL-Anforderungen sowie umfassendem Praxiswissen aus der Unterstützung in der MREL-Produktion. Unsere Kunden profitieren dabei sowohl von unserem fachlichen und technischen Know-how als auch unserem Praxiswissen und unserem Netzwerk mit MREL-Spezialisten aus anderen Instituten.
Im Rahmen der EBA-Veröffentlichungen haben wir im Frühjahr 2020 Institute in Deutschland und Österreich zu ihren bisherigen Erfahrungen mit den MREL-Anforderungen und den damit verbundenen Heraus-forderungen befragt. Die Ergebnisse haben wir für Sie in den nachfolgenden Unterlagen übersichtlich zusammengefasst:
Auswertung Deutschland (DE)
Auswertung Österreich (AT)
Wenn auch Sie an einem fachlichen Austausch mit unseren Experten interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an!
Director Regulatory Advisory
Robert Scheurell verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Umsetzung regulatorischer Anforderungen in Kreditinstituten und ist Spezialist in Konzeption und Umsetzung moderner regulatorischer Architekturen.