Regulatory Advisory

Integrated Reporting Framework (IReF)

Die Zukunft des statistischen Meldewesens und mehr…


In den Jahren 2013/2014 entwickelte die EZB unter dem Header European Reporting Framework erste Ideen zur Gestaltung eines granularen, nachhaltigen und vor allem auch kostengünstigeren Ansatzes für das statische Meldewesen auf europäischer Ebene. Inzwischen ist dieser Ansatz unter dem Titel Integrated Reporting Framework (IReF) erklärtes Prio 1 Ziel der EZB und Bestandteil der Vorgehensweise zur Umsetzung von Artikel 430c CRR, der eine gemeinsame Meldewesenlösung für die Themenbereiche Statistik, Aufsicht und Abwicklung adressiert. Mit IReF soll ein Großteil der bestehenden statistischen Summenblattmeldungen (BISTA, AUSTA, KNESTA, ZISTA…) abgelöst werden. Ein erster Entwurf des zu erwartenden Meldeumfangs wurde im Rahmen einer Cost-Benefit-Analysis Ende 2020 veröffentlicht. Wie bei AnaCredit sollen granulare Daten (Instrument, Partner, Sicherheiten, Beziehung) in Form eines Datenmodell sowie teilaggregierte Daten gemeldet werden. Der Meldeumfang wird gegenüber AnaCredit dabei auf die komplette Bilanz der Kreditinstitute ausgeweitet. Die Ausarbeitung der fachlichen Anforderungen wird, einschließlich einer öffentlichen Konsultation, bis 2023 erfolgen. Designierter Umsetzungszeitraum sind die Jahre 2024 bis 2027.

 

Der IReF Collection Layer wird als granulare Datenschnittstelle eine zentrale Rolle im zukünftigen statistischen Meldewesen der EZB einnehmen. Aber auch die aufsichtlichen Meldebedarfe werden langfristig mit dem IReF Ansatz synchronisiert und im Idealfall auf eine gemeinsame Datenbasis gestellt werden. Gleichzeitig handelt es sich mit dem Umstieg von Summenblattmeldungen (bzw. Meldungen auf Basis Data-Point-Model) auf ein Datenmodell um einen Paradigmenwechsel, der mit AnaCredit bereits prototypische durchgeführt wurde. AnaCredit zeigt täglich, dass bei der Meldung eines granularen Datenmodells nicht nur die Dateninhalte Komplexität verursachen, sondern dass der Meldeprozess den entscheidenden Aufwands- und Kostentreiber darstellt. Durch IReF wird sich die Komplexität exponentiell erhöhen, während gleichzeitig die Möglichkeiten zur nachträglichen Anpassung von Meldewerten nahezu gehen Null sinken. Wir empfehlen daher allen Instituten, sich frühzeitig mit den Anforderungen von IReF auseinanderzusetzen, ihre Datenbasis entsprechend anzupassen bzw. aufzubauen und vor allem der Gestaltung des Meldeprozesses angemessene Priorität einzuräumen.

Wie wir Sie unterstützen können


SKS hat sich frühzeitig mit dem Thema IReF auseinandergesetzt und ist seit einigen Jahren im Rahmen des Workstreams Testing auch in das Projekt BIRD eingebunden. Wir haben das von der EZB für IReF vorgeschlagene Datenmodell analysiert und uns mit Form und Verfügbarkeit der Daten bei unseren Kunden und ihren Produkten auseinandergesetzt. Wir können Sie daher hervorragend unterstützen, wenn Sie das vorgeschlagene IReF Datenmodell in Bezug auf Ihr Haus näher betrachten wollen, z.B. durch

  • eine Einstufung zur Kritikalität jedes einzelnen IReF Attributs und Wertfelds,
  • eine fachliche Einschätzung und Interpretation der Attribute u.a. beruhend auf einem Abgleich zu bestehenden Meldewesen-Attributen,
  • eine Einschätzung über die Verfügbarkeit und Verortung der Attribute in den Systemen Ihres Hauses,
  • eine Einschätzung zu möglichen Lieferstrecken (aus den Produktprozessen ins Meldewesen) der Attribute.

Für SKS ist IReF eines der zentralen Themen im Bankenmeldewesen der nächsten Jahre. Gerne begleiten wir auch Sie bei der Analyse und Umsetzung der aus IReF erfolgenden Anforderungen.

Ansprechpartner

Robert Scheurell

Director Regulatory Advisory

Robert Scheurell verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Umsetzung regulatorischer Anforderungen in Kreditinstituten und ist Spezialist in Konzeption und Umsetzung moderner regulatorischer Architekturen.

Kontaktformular