Neue Meldepflichten und Einschränkungen im Kreditvergabeprozess
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte Ende 2019 zwei Referentenentwürfe: Einen Entwurf zur Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) und einen Entwurf zur Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung (WohnImRiV). Beide Entwürfe wurden mittlerweile finalisiert und am 28.01.2021 verabschiedet. Die finale Veröffentlichung von Allgemeinverfügung, Richtlinie und Meldebögen erfolgte zum 29.09.2021 und somit sind sie in der geltenden Gesetzgebung verankert.
Für die Umsetzung der im Regelfall quartärlich einzureichenden neuen FinStabDEV-Meldung mit Daten zu Wohnimmobilienkrediten wird den Meldepflichtigen ein Zeitraum von 18 Monaten eingeräumt. Die erste Meldung ist somit im 1. Quartal 2023 einzureichen.
Faktisch müssen die Meldepflichtigen jedoch schon zu Beginn des 1. Quartals in der Lage sein, alle für die FinStabDEV geforderten Informationen zu sammeln. Dabei werden einzelne, bisher im Meldewesen nicht benötigte Informationen meldepflichtig und einige der auf den ersten Blick bekannten Attribute erweisen sich bei genauerer Betrachtung als neu zu erhebenden Informationen. Die Anforderungen der WohnImRiV weisen zudem die Besonderheit auf, dass sie eine direkte Auswirkung auf den Kreditentscheidungsprozess mit sich bringen.
SKS verfügt über fundierte praktische Erfahrungen sowohl aus Vorstudien als auch aus bereits laufenden Projekten zur Umsetzung der Anforderungen der FinStabDEV und WohnImRiV bei verschiedenen deutschen Instituten und Versicherungen. Unsere Berater konnten sich dabei bereits ein detailliertes Bild über die Anforderungen und Fragen machen, die im Kreditvergabeprozess, in der zugrundeliegenden Datenarchitektur und im Meldewesen in der Praxis auftreten.
Eines unserer wertvollsten „Assets“, auf die unsere Berater in den Projekten zurückgreifen können, ist dabei eine vollständige Feldliste aller Attribute, die zur Meldungserstellung der FinStabDEV benötigt werden. Mit Hilfe dieser Liste ist es unseren Beratern möglich, eine schnelle Transformation der erforderlichen FinStabDEV-Attribute auf die institutsspezifischen Gegebenheiten unserer Kunden durchzuführen. Damit dies gelingt, verfügt die Liste unter anderem über:
SKS betrachtet sich bei der Beratung von regulatorisch getriebenen Themen als Knowledge-Leader. Um diesem Status gerecht zu werden, haben wir bei SKS bereits detaillierte Hintergrundinformationen aus Gesprächen mit der Bundesbank über Auslegungs- und Interpretationsfragen zur finalen FinStabDEV und WohnImRiV geführt, von denen unsere Berater in ihrer Tätigkeit aber nicht zuletzt auch unsere Kunden unmittelbar profitieren.
Gerne begleiten wir auch Sie bei der Umsetzung der FinStabDEV und WohnImRiV. Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir freuen uns jederzeit über einen Austausch mit Ihnen!
Nach einstimmig positiver Rückmeldung aus der Versicherungs- und Bankenbranche zu den beiden vorangegangenen Webinaren, möchten wir gemeinsam mit dem VöB-Service allen Interessenten ein Webinar mit den Inhalten sämtlicher neuer Dynamiken zur Verfügung stellen.
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Director Regulatory Advisory
Robert Scheurell verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Umsetzung regulatorischer Anforderungen in Kreditinstituten und ist Spezialist in Konzeption und Umsetzung moderner regulatorischer Architekturen.